Anhängerrechner

B, B96 oder BE?

Mit diesem Hilfsprogramm können Sie bestimmen, ob Sie in einem konkreten Fall einen Anhänger mit einem Führerschein der Klasse B oder B mit der Schlüsselziffer 96 ziehen dürfen, oder ob Sie stattdessen die Führerscheinklasse BE benötigen.

Die Erläuterungen zu den Berechnungen finden Sie im Anschluss.

Im folgenden wird eine Abkürzung verwendet:

zGM: Zulässige Gesamtmasse in Kilogramm. Diese Angabe finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F1 bzw. im Fahrzeugschein unter der Ziffer 15.

ZugfahrzeugAnhänger
zGM  kg kg
 

benötigten Führerscheinklasse

 

Die Bestimmung der zum Ziehen eines Anhängers benötigten Führerscheinklasse ist von mehreren Faktoren abhängig.

Die Klasse B reicht aus, wenn:

  • zGM des Zugfahrzeugs max. 3500 kg beträgt und
  • zGM des Anhängers max. 750 kg beträgt


Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg genügt die Klasse B, wenn die zGM der beiden Fahrzeuge (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe 3500 kg nicht übersteigt. Wäre in diesem Fall die zgM der Kombination nicht mehr als 4250 kg, so würde das Gespann mit der Klasse B und dem Eintrag der Schlüsselziffer 96 gefahren werden dürfen. Ansonsten wird die Klasse BE benötigt. Bei Anhängern über 3500 kg zgM ist sogar die Klasse C1E erforderlich.